Es kostet Sie viel Überwindung, wenn man nach einer langen Zeit endlich einen Termin beim Zahnarzt vereinbaren will. So ist oft die Angst vorm Zahnarzt größer als der gute Wille. In unserer speziellen Zahnarztangst – Sprechstunde nehmen wir Zahnärztinnen uns ausführlich Zeit für Sie und Ihre speziellen Ängste. Im persönlichen Gespräch lernen Sie unser hochmotiviertes Team kennen und können ohne Zeitdruck über Ihre Ängste, Sorgen und Zahnprobleme sprechen. Sie werden von uns als Angstpatient in einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre in einem „ Zahnarzt-freien“- Zimmer empfangen – ohne Stress und Hektik.

So können Sie diesen Besuch völlig angstfrei erleben und wir legen gemeinsam den Grundstein für eine angstfreie Zahnsanierung für Zahnersatz und dem Verlust Ihrer Angst vorm Zahnarzt!

Mehrere Studien belegen: An Zahnarztangst leiden gegenwärtig drei von vier Patienten.

Als häufigsten Grund für die Zahnarztangst nannten die Befragten schlimmste Erfahrungen in Ihrer Kindheit und aus vorangegangenen Zahnbehandlungen durch Zahnärzte.

Deshalb bieten wir unseren Angstpatienten zwei komfortable entspannte Lösungen:

 

–  Schmerzfreie Zahnbehandlung im Tiefschlaf(Sedierung)

 

–   Schmerzfreie Zahnbehandlung im Tiefschlaf

Für einen geringen Kostenaufschlag versetzen wir unseren Angspatienten mittels einer winzigen Injektion in einen Tiefschlaf / Traumschlaf.  Hierbei wird im Rahmen einer zahnmedizinischen Behandlung ein Sedativum kombiniert mit einem Analgetikum intravenös verabreicht.

Solche „Kurznarkosen“ werden auch in der Augenheilkunde und bei internistischen Eingriffen (Magen-Darmspiegelung) durchgeführt. Eine zusätzliche Beatmung mit einer Maske oder mit einem Tubus ist nicht erforderlich. Gerade bei Patienten mit Zahnarztangst hat sich diese Behandlungsmethode bewährt.

Selbstverständlich erfolgt während der Behandlung eine professionelle Überwachung. Von der Behandlung nehmen unsere Patienten im Tiefschlaf nichts wahr und können nach einer kurzen Überwachungszeit in Begleitung nach Hause entlassen werden. Diese Behandlungsart nimmt langfristig auch Kindern die Angst vorm Zahnarzt.

 


 

Barrierefrei zum Zahnarzt = Zahnbehandlung für Behinderte

Barrierefrei für Behinderte. Der medizinische Fortschritt, frühe Diagnose-und Fördermaßnahmen und schließlich die Alterspyramide sind die Ursache dafür, dass so viele Menschen mit einer Behinderung in Deutschland leben wie nie zuvor. Sie brauchen dringend qualifizierte zahnmedizinische Versorgung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Vorsorge und Prophylaxe durch einen speziell hierfür ausgebildeten Zahnarzt.

 

Sie brauchen nicht nur eine umfassende Betreuung und medizinische Versorgung – die Behandlung all der Menschen, die aufgrund ihres Handicaps nicht eigenverantwortlich für ihre Mundgesundheit eintreten können, wird stark eingefordert.

 

Barrierefrei zum Zahnarzt !

Körperlich und/oder geistig behinderte Menschen zählen auf Grund ihrer verminderten motorischen und/oder intellektuellen Fähigkeit zur Durchführung einer adäquaten Mundhygiene zur Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen. Mangelndes Hygienebewusstsein mit geringer pflegerischer Aufmerksamkeit, eine erhöhte Verweildauer der Nahrung in der Mundhöhle in Folge orofazialer Fehlfunktionen sowie von der Norm abweichende Essgewohnheiten treten als Risikofaktoren zusätzlich auf.

 

Aus gesundheitlichen wie ärztlich-ethischen Gründen muss neben der Rehabilitation der Prävention mehr Beachtung geschenkt werden. Neben der Durchführung regelmäßiger professioneller Zahnreinigungen ist die Anwendung zusätzlicher präventiver Maßnahmen entsprechend des spezifischen Risikos unabdingbar.

Lebenslang tragen Angehörige und Betreuer auf diesem Gebiet eine große Verantwortung, da Behinderte oft nicht in der Lage sind, ihre Zähne so zu pflegen, dass sie gesund bleiben. Alle Bemühungen sind nur dann sinnvoll, wenn es gelingt, diesem Personenkreis das Verständnis und die Fähigkeiten zu vermitteln, die angebotene Hilfe zu nutzen. Viele Behinderte können wegen mangelnder Kooperativität nicht adäquat zahnärztlich versorgt werden.

 

Die Zahnspezialisten Passau stellen sich dieser Herausforderung, wissend, dass hierfür ein hoher Zeitaufwand und besondere Fürsorge notwendig ist.


 

Bindertenbehandlung beim Zahnarzt ?

Behandlungsgrundsätze für behinderte Patienten:

Für die zahnmedizinische Betreuung sowie die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderungen gelten in unserer Zahnarztpraxis folgende Grundsätze:

 

  1. Wegen der in der Regel komplexen medizinischen Befunde erfordert die zahnmedizinische Betreuung von Personen mit Behinderungen in überdurchschnittlichem Maße eine intradisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen zahnmedizinischen Fachgruppen und eine interdisziplinäre Kooperation der verschiedenen ärztlichen Disziplinen und der nichtärztlichen Berufsgruppen.

 

  1. Im Grundsatz darf sich das Ergebnis der zahnmedizinischen Versorgung von behinderten Patienten nicht von dem eines Patienten ohne Behinderungen unterscheiden. Dies gilt sowohl für restaurative, endodontische, parodontologische, prothetische, kieferorthopädische als auch für zahnärztlich-chirurgische und kieferchirurgische Maßnahmen. Hierfür kann es erforderlich sein, bei Personen mit Behinderungen Abweichungen von der bei Personen ohne Behinderungen üblicherweise durchgeführten Therapie vorzunehmen. Derartige Abweichungen bedürfen einer Begründung.

 

  1. Zur Unterstützung der sozialen Integration von Patienten mit Behinderungen sollte die Indikationsstellung für zahnärztliche Therapien und deren Durchführung auch bei dieser Bevölkerungsgruppe nicht nur funktionelle, sondern auch ästhetische Gesichtspunkte einbeziehen.

 

  1. Die Indikationsstellung für die Behandlung in ambulanter Vollnarkose und Sedierung ist bei umfangreichen zahnärztlichen und chirurgischen Zahnsanierungen obligat. Hierfür sollte im Vorfeld die Kostenübernahme der Krankenkasse eingeholt werden.

 

  1. Vorsorge, Prophylaxe und Nachsorge

 

Zur Aufrechterhaltung der therapeutischen Erfolge und der langfristigen Erhaltung der Gebissfunktionen ist es unverzichtbar, gerade bei Personen mit Behinderungen in risikoadäquaten Zeitabständen eine zahnärztliche Nachsorge in Verbindung mit zahnmedizinisch-präventiven Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus bedürfen Personen mit Behinderungen zum langfristigen Erhalt der Gebissfunktionen einer regelmäßigen fachkundigen Unterstützung und Hilfestellung durch die Angehörigen und/oder die betreuenden Mitarbeiter aus beruflichen, medizinischen, pädagogischen und sozialen Einrichtungen. Hierfür müssen letztere die Gelegenheit erhalten, fachkundig geschult beziehungsweise weitergebildet zu werden.

 

Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten über die Behandlung von Behinderten in Narkose oder Tiefschlaf erfahren? Dann rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch:

 

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